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Die Auswahl des geeigneten Messverfahrens
und die Festlegung auf den Umfang der
Bestandsaufnahme wird bestimmt durch:

- die geplante Veränderung von Nutzung
oder Mietfläche

- die vorhandene Bausubstanz
(Mauerwekksbau, Skelettbau,
Raumstruktur in Leichtbauweise)

GEWERBEIMMOBILIEN


- Grundrisse mit Flächennachweis als Anlage zum Mietvertrag
(GIF-H, GIF-G, DIN 277)
→ Beispiel GIF

- Nachweise der Miet- und Gemeinschaftsflächen
(z. B. für Betriebskostenabrechnung)
→ Beispiel Flächennachweis

- Bestandsgrundrisse als Grundlage für kleine Umbaumaßnahmen
(z. B. Versetzen der Trennwände für Büro- und Besprechungsflächen)
→ Beispiel Umbau

- Komplettvermessen von Gebäuden (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
für komplexe Eingriffe in Bausubstanz und Statik
→ Beispiel Komplettvermessung

- Grundrisse für Möblierungsvariante oder mit Aufnahme von
Beleuchtung, Medienanschlüssen, Bodentanks, Fensterflächen usw.
→ Beispiel Grundriss Gewerbe

- Aufnahme von Gewerbeflächen mit Nutzungszuordnung für
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
→ Beispiel Gewerbe Nutzung

- Erstellung von Brandschutzplänen
→ Beispiel Brandschutzpläne



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