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BAUWERKSVERMESSUNG
Die Ausgangssituation ist oft ähnlich:
ein Gebäude soll - umgebaut oder saniert - verkauft oder vermietet werden und die dafür benötigten Unterlagen und Pläne sind - unvollständig - qualitativ unzureichend - nicht verfügbar. |
Aus den Angaben und den Anforderungen des Bauherrn oder der mit der Planung beauftragten Fachleute
WAS IST GEPLANT - WELCHE BESTANDSUNTERLAGEN FEHLEN DAFÜR
UNSER LEISTUNGSANGEBOT - ABGESTIMMT AUF DEN TATSÄCHLICHEN BEDARF
- Ergänzung vorhandener Unterlagen (Gebäudeteile, Teilschnitte o. ä.)
- Kontrolle verfügbarer Pläne (Maßhaltigkeit/Plausibilität))
- Flächenberechnungen nach entsprechenden Vorschriften
ALS ERGEBNIS LIEFERN WIR
- Plansätze oder Einzelpläne im Maßstab 1:100 als Grundlage für Bauantragsplanungen
- Plansätze im Maßstab 1:50 als Grundlage für die Ausführungsplanung
- 3D-Modelle für Visualisierungen
- Detailzeichnungen von Bauteilen oder Bauelementen, Einzelräumen oder Wohnungen
- Grundrisse, Wohnflächenberechnungen (WoFlV), Möblierungsvorschläge für Verkauf und Vermietung
- Grundrisse, Flächenberechnungen für Gewerbe (GIF-H, GIF-G) für Verkauf und Vermietung